Montenegro kommt bei den EU-Verhandlungen zügig voran. Doch ein Zieldatum ist kein Abschlussdatum – und weder Brüssel noch eine Schlagzeile kann die Eigentumsverhältnisse einer Wohnung klären. Mit Stand vom 14. Juli 2026 waren alle 33 Verhandlungskapitel eröffnet und 18 vorläufig geschlossen. Das ist ein erheblicher Fortschritt. Eine Garantie dafür, dass die Mitgliedschaft 2028 beginnt, ist es nicht – und ebenso wenig eine Prognose steigender Immobilienpreise.
Dieser Leitfaden trennt den Beitrittsprozess von jenen Prüfungen, die darüber entscheiden, ob sich eine bestimmte Immobilie gefahrlos kaufen lässt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Bevor Sie eine Reservierungsgebühr oder Anzahlung leisten, wenden Sie sich an eine unabhängige montenegrinische Anwaltskanzlei, den zuständigen Notar und einen Steuerberater – und zwar an Personen, die nicht für den Verkäufer oder Makler tätig sind.
Der Stand des EU-Prozesses Montenegros am 30. August 2026
Der Rat der EU verzeichnet 33 eröffnete und 18 vorläufig geschlossene Kapitel. Auf das Wort „vorläufig“ kommt es an: Die EU kann auf ein Kapitel zurückkommen, und Einigungen zu einzelnen Kapiteln sind erst endgültig, wenn die Verhandlungen insgesamt abgeschlossen sind. Wer die politische Chronologie im größeren Zusammenhang sucht, kann diesen immobilienbezogenen Leitfaden mit unserem Erklärstück zum Beitrittsfahrplan 2028.
| Schritt | Stand / Voraussetzung | Einzelheiten |
|---|---|---|
| Verhandlungen | 18 von 33 vorläufig geschlossen | 15 noch offen |
| Gesamtergebnis | Alle Politikbereiche | Abgeschlossen und vereinbart; auch die EU muss bereit sein |
| Beitrittsvertrag | Zustimmung des Parlaments | Einstimmigkeit im Rat, dann Unterzeichnung |
| Ratifizierung | Alle EU-Staaten und Montenegro | Der Vertrag legt das Datum fest |
Quelle: consilium.europa.eu
Die rechtliche Abfolge ist eindeutig. Sind die Verhandlungen abgeschlossen, bedarf ein Beitrittsvertrag der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Einstimmigkeit im Rat. Anschließend müssen ihn alle EU-Mitgliedstaaten und Montenegro nach ihren jeweiligen Verfassungsregeln ratifizieren. Erst der ratifizierte Vertrag nennt das Beitrittsdatum. Der Erweiterungsleitfaden des Rates spricht daher dafür, 2028 als politisches Ziel oder Planungsszenario zu verstehen – nicht als vertragliche Frist. Unser Essay über die „Kaffee-Einladung“ in die EU fängt die optimistische Stimmung im Land ein; als rechtliche oder immobilienbezogene Prognose ist er bewusst nicht gedacht.
Was der Beitritt verändern könnte – und was er nicht heilen kann
Die Mitgliedschaft kann mit der Zeit einen neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen bringen: die Anwendung des EU-Rechts, die Teilnahme am Binnenmarkt nach Maßgabe der Beitrittsbedingungen, Verbraucherschutz, Wettbewerbsregeln und den Zugang zu EU-Programmen. Übergangsregelungen können einzelne Rechte hinauszögern oder einschränken. Diese Einzelheiten bestimmt der endgültige Vertrag, nicht ein Verkaufsprospekt.
Warum „vor und nach dem Beitritt“ keine saubere Zäsur ist, zeigt sich beim Immobilienrecht. Artikel 61 Absatz 3 des geltenden Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens EU–Montenegro gewährt EU-Bürgern beim Immobilienerwerb bereits Inländergleichbehandlung. Eine Novelle des Eigentumsrechtsgesetzes von 2025 bestimmt, dass natürliche und juristische Personen aus der EU Eigentum zu inländischen Bedingungen erwerben; der neue Artikel 422a wendet diese Regelung ab dem Beitrittstag an. Die Novelle sorgt für Kontinuität, wenn der Beitrittsrahmen an die Stelle der Assoziierung tritt – die erste Grundlage der heutigen Inländerbehandlung von EU-Bürgern ist sie nicht.
Der Beitritt kann keinen ungenehmigten Anbau nachträglich legalisieren, keine Hypothek tilgen, kein Wegerecht begründen, keinen Erbstreit beilegen und keinen Bauträger zahlungsfähig machen. Er macht aus einem Grundriss im Werbeprospekt keine eingetragene Einheit. Er kann weder Mietnachfrage noch Liquidität noch Wertzuwachs versprechen. Auch inmitten einer überzeugenden nationalen Reformgeschichte bleibt ein mangelhaftes Grundstück ein mangelhaftes Grundstück.
Am sinnvollsten nutzen Sie die Beitrittsgeschichte als einen Baustein der Länderrecherche. Die Prüfung des einzelnen Objekts ersetzt sie nie. Unsere Analyse dazu, wer in Montenegro Immobilien kauft und die stärker werbliche Erzählung vom Wert Montenegros helfen, Markterzählungen einzuordnen; als Ersatz für eine Bewertung, ein Rechtsgutachten oder ein eigenes Cashflow-Modell taugt beides nicht.

Der Euro: heute nützlich, aber nicht dasselbe wie die Mitgliedschaft im Euroraum
Montenegro rechnet Immobilien, Steuern und den Alltag bereits in Euro ab. Bei einem Kauf in Euro entfällt damit heute eine Umrechnung in die Landeswährung. Das Wechselkursrisiko verschwindet deshalb aber nicht für Käufer, deren Einkommen oder Ersparnisse in Pfund, Dollar, Franken oder einer anderen Währung liegen.
Ebenso wichtig ist die institutionelle Unterscheidung. Die Europäische Zentralbank hält fest, dass Montenegro den Euro ohne förmliche Vereinbarung verwendet. Montenegro ist kein Mitglied der EZB und nimmt nicht an der Geldpolitik des Euroraums teil. EU-Mitglieder treten dem Euroraum in der Regel erst bei, wenn sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenzkriterien erfüllen und der Rat gesondert entschieden hat. Der Leitfaden des Rates zum Euroraum beschreibt dieses eigenständige Verfahren. „Montenegro verwendet den Euro“ trifft also zu; „der EU-Beitritt beseitigt automatisch das Währungsrisiko“ nicht.
Darf ein Ausländer die Immobilie kaufen?
Bei vielen gewöhnlichen Wohnungen und Häusern ist ausländisches Eigentum schon heute möglich. Doch das Wort in der Anzeige – „Villa“, „Parzelle“ oder „Garten“ – entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung. Für Käufer aus Drittstaaten beschränkt Artikel 415 des montenegrinischen Eigentumsrechtsgesetzes ausländisches Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Waldflächen, bestimmten Kulturdenkmälern, Inseln, Grundstücken innerhalb eines Kilometers zur Landesgrenze, Naturressourcen, Gütern im Gemeingebrauch und ausgewiesenen Sicherheitszonen. Für EU-Bürger gilt der oben beschriebene gesonderte Anspruch auf Inländerbehandlung aus dem Assoziierungsabkommen.
Das Gesetz sieht zudem eine begrenzte Ausnahme vor: Eine ausländische Privatperson darf bis zu 5.000 Quadratmeter landwirtschaftlicher Fläche, Wald oder Waldfläche erwerben, wenn zum Geschäft ein darauf stehendes Wohngebäude gehört. Der offizielle Leitfaden der montenegrinischen Investitionsagentur fasst dieselbe Beschränkung zusammen. Genau deshalb brauchen Käufer die Parzellennummer, die Katastergemeinde und einen aktuellen Grundbuchauszug, bevor über eine Anzahlung gesprochen wird. Eine Gesellschaftsstruktur kann die Beurteilung verändern, bringt aber gesellschafts-, steuer- und bilanzrechtliche Pflichten sowie Vorgaben zum wirtschaftlich Berechtigten mit sich; ein Königsweg ist sie nicht.
Für EU-Bürger sollte die Rechtsberatung klären, welcher Anspruch aus dem Assoziierungsabkommen derzeit besteht und wie Kataster und andere Behörden ihn im konkreten Geschäft handhaben. Für Gesellschaften und Erwerbsvehikel aus der EU braucht es eine eigene vertrags- und landesrechtliche Prüfung statt einer Annahme, die sich auf den Pass einer Einzelperson stützt. Ab dem Beitrittstag erfasst die Gesetzesregel von 2025 ausdrücklich natürliche und juristische Personen aus der EU. Wer nicht aus der EU kommt, sollte keine der beiden EU-Regeln als gegeben ansehen. Staatsangehörigkeit, Rechtsform und Einordnung der Parzelle sind allesamt entscheidend.
| Ebene | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| 1 · Grundbuchauszug | Aktueller Auszug: Parzelle, Einheit und eingetragener Eigentümer |
| 2 · Belastungen | Hypotheken, Streitigkeiten, Vermerke, Dienstbarkeiten und Miteigentümer |
| 3 · Bauplanung | Planungsstand, Genehmigungen, Legalisierung und eingetragene Wohnfläche |
| 4 · Bausubstanz | Vermessung, Grenzen, Zufahrt, Versorgung und Bauzustand |
| 5 · Vertrag | Vertrag, Preis, Steuern, Zahlungssicherheiten und Vollzugsbedingungen |
Quelle: notarskakomora.me, gov.me
Praktische Prüfung, bevor Sie irgendetwas zahlen
Beginnen Sie mit einem frischen amtlichen list nepokretnosti (Grundbuchauszug) – nicht mit einem Screenshot, der vor Monaten entstanden ist. Im Juli 2026 gab die Immobilienverwaltung bekannt, dass rechtsgültige elektronische Grundbuchauszüge über ihren e-Kataster-Dienst ausgestellt werden können. Das Dokument sollte mit der Identität des Verkäufers, der Parzelle, dem Gebäude und der gesondert eingetragenen Einheit abgeglichen werden. Eine Anwältin oder ein Anwalt sollte Eigentumsanteile, Hypotheken, Pfandrechte, Verfügungsverbote, Streitvermerke, Dienstbarkeiten und sonstige Lasten auslegen.
Vergleichen Sie anschließend das Register mit dem tatsächlichen Objekt. Zählt die verglaste Terrasse der Wohnung zur eingetragenen Fläche? Steht die Villa innerhalb der Katastergrenzen? Ist der Weg eine rechtlich gesicherte Zufahrt oder nur eine vom Nachbarn geduldete Route? Sind Stellplatz, Abstellraum und Garten Eigentum, Gemeinschaftsfläche, gemietet – oder bloß beworben? Prüfen Sie bei unfertigen oder gerade fertiggestellten Projekten die Planungsgrundlage, die Baugenehmigung, den Nutzungsstatus, das Eigentum des Bauträgers, die Finanzierungssicherheiten, die Bauabschnitte und die Rückzahlungsbedingungen.
Ein Notar nimmt eine wesentliche öffentliche Aufgabe wahr, ist aber weder persönlicher Ermittler noch Anlageberater des Käufers. Eine unabhängige Rechtsberatung sollte alle Recherchen abschließen, bevor der Vertrag unbedingt wird. Wo es auf Maße, Stützmauern, Feuchtigkeit, erdbebenrelevante Eingriffe oder Grenzverläufe ankommt, beauftragen Sie einen entsprechend qualifizierten Vermessungs- oder Bauingenieur. Wo Mieteinnahmen zählen, prüfen Sie Hausordnung, kommunale Anmeldung sowie tourismus- und steuerrechtliche Pflichten, statt der Renditeprognose eines Maklers zu vertrauen.

Erwerbssteuern: eine durchgerechnete Tabelle zur Grunderwerbsteuer, kein Angebot
Nach Angaben der Steuerverwaltung gilt seit dem 1. Januar 2024 folgender progressiver Tarif der Grunderwerbsteuer: 3 % bis 150.000 €; 4.500 € zuzüglich 5 % des Betrags über 150.000 €; und 22.000 € zuzüglich 6 % des Betrags über 500.000 €. Aus dieser veröffentlichten Formel ergeben sich die folgenden Beispiele.
| Beispielhafte Bemessungsgrundlage | Formel | Beispielhafte Grunderwerbsteuer | Was darin nicht enthalten ist |
|---|---|---|---|
| €120,000 | 3 % × 120.000 € | €3,600 | Kosten für Notar, Recht, Übersetzung, Eintragung, Bank oder Vermessung |
| €250,000 | 4.500 € + 5 % × 100.000 € | €9,500 | Befreiungen, Wertanpassungen oder sonstige Transaktionssteuern |
| €600,000 | 22.000 € + 6 % × 100.000 € | €28,000 | Jährliche Grundsteuer sowie Eigentums- oder Mietsteuern |
Das sind Rechenbeispiele, keine Bescheide. Die Bemessungsgrundlage kann vom Angebotspreis abweichen. Bei einer begünstigten Neubaulieferung kann statt der Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer anfallen; Befreiungen hängen vom Sachverhalt und der geltenden Rechtslage ab. Hinzu kommt für Eigentümer die jährliche Grundsteuer, die die Kommunen im nationalen Rahmen erheben. Lassen Sie sich von einem Steuerberater vor der Unterzeichnung eine schriftliche Schätzung der Abschlusskosten und der Pflichten nach dem Kauf geben. Verlassen Sie sich nicht auf die überlieferte Behauptung, eine zweijährige Haltedauer führe generell zur Befreiung von der Veräußerungsgewinnsteuer; diese Aussage wurde gestrichen, weil es auf Geschäft, Steuerpflichtigen und Einkünfte ankommt.
Immobilie und Aufenthalt: zwei getrennte Wege, kein Paket
Die allgemeinen Hinweise der Regierung besagen, dass für die Nutzung und Verfügung über in Montenegro gelegenes Immobilieneigentum eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Verlangt werden Katasternachweise neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Unterhaltsmitteln, Unterkunft, Krankenversicherung, gültigen Reisedokumenten und Sicherheitsüberprüfungen; genannt wird eine Erlaubnis für ein Jahr. Diese Zusammenfassung lässt die Wertgrenze aus, die das im Januar 2026 in Kraft gesetzte Gesetz eingeführt hat – maßgeblich ist daher das Gesetz, nicht die kürzere Web-Fassung. „Kann erteilt werden“ heißt nicht „wird automatisch erteilt“.
Das am 31. Dezember 2025 in Kraft gesetzte Ausländergesetz hat Artikel 56 geändert. Die meisten Antragsteller, die den Aufenthalt auf Immobilieneigentum stützen, müssen den Grunderwerbsteuerbescheid der Kommune vorlegen, der eine Bemessungsgrundlage von mindestens 150.000 € ausweist. Für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen gilt der Wertnachweis nicht, ebenso wenig für Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Maßgeblich ist die festgesetzte Steuerbemessungsgrundlage, nicht schlicht der Preis, der in einer Reservierungsvereinbarung steht.
Warum ist auf manchen Seiten von 200.000 € die Rede? Die Regierung hatte diesen höheren Betrag in einer gesonderten Novelle vorgeschlagen, doch laut amtlichem Protokoll wurden die 200.000-€-Änderungsanträge am 15. Dezember 2025 zurückgezogen. Die Rücknahme berührte nicht die 150.000-€-Regel des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, den das Parlament später verabschiedete.
| Phase | Weg über die Immobilie | Weg zur Aufenthaltserlaubnis |
|---|---|---|
| Zugangsvoraussetzung | Gültiger Vertrag | Für die meisten Antragsteller: Bemessungsgrundlage ≥ 150.000 € |
| Anspruchsberechtigung | Zulässige Immobilie und zulässiger Käufer | Aufgeführte europäische Staatsangehörigkeiten ausgenommen |
| Verfahren | Eintragung im Kataster | Allgemeine Voraussetzungen + Antrag |
| Entscheidung | — | Entscheidung des MUP und Verlängerung |
| Ergebnis | Ergebnis: Eigentumsrechte | Mögliches Ergebnis: Aufenthaltstitel für ein Jahr |
| Vorbehalt | — | Ein Aufenthaltstitel begründet nicht automatisch ein Recht auf Arbeit, auf Daueraufenthalt, auf Staatsbürgerschaft oder auf künftige Freizügigkeit in der EU. |
Quelle: gov.me, zakoni.skupstina.me
Da sich Einwanderungsrecht und Verwaltungspraxis ändern können, sollten Sie sich beim montenegrinischen Innenministerium oder bei einer qualifizierten Fachanwältin oder einem qualifizierten Fachanwalt für Migrationsrecht schriftlich beraten lassen, bevor Sie eine Immobilie mit Blick auf den Aufenthaltstitel auswählen. Lassen Sie klären, ob der geplante Eigentumsanteil und die Immobilienkategorie überhaupt in Betracht kommen, welche Regeln für Abwesenheiten gelten, ob Familienangehörige gesondert antragen müssen, was für eine Verlängerung nötig ist und ob für eine Erwerbstätigkeit eine weitere Erlaubnis erforderlich ist. Unsere FAQ zum Reiseland Montenegro hilft bei allgemeinen Fragen zu Einreise und Geld, ersetzt aber keine ausländerrechtliche Entscheidung.

Ein diszipliniertes Vorgehen beim Kauf
- Den Zweck festlegen. Trennen Sie Eigennutzung, Umzug, Vermietung und Wiederverkauf klar voneinander. Prüfen Sie den Kauf auch für den Fall, dass es 2028 keinen Beitritt und keine Preissteigerungen gibt.
- Die Immobilie genau bestimmen. Lassen Sie sich Parzelle, Katastergemeinde, Einheitennummer, eingetragene Fläche, Identität des Verkäufers und Eigentumsanteil geben.
- Unabhängige Berater beauftragen. Zuerst eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt; je nach Sachlage kommen Steuer-, Bau-, Vermessungs-, Übersetzungs- und Migrationsexpertise hinzu.
- Erst prüfen, dann reservieren. Sehen Sie sich den aktuellen Grundbuchauszug an, dazu Eigentümerkette, Belastungen, laufende Verfahren, Zuwegung sowie Planungs-, Genehmigungs- und Legalisierungsunterlagen.
- Bedingungen ausdrücklich festhalten. In jeder Reservierungs- oder Vorvereinbarung sollte stehen, wann der Betrag zurückerstattet wird, bis wann welche Unterlagen vorliegen müssen, welche Bedingungen für den Vollzug gelten und wer das Geld verwahrt.
- Die Gesamtkosten kalkulieren. Dazu gehören Steuern, Notar- und Eintragungsgebühren, Anwaltskosten, Bankgebühren, Wechselkurskosten, Einrichtung, Hausgeld, Versicherung, Instandhaltung und Leerstand.
- Vor dem Vollzug noch einmal prüfen. Wiederholen Sie die wesentlichen Abfragen, klären Sie den Zahlungsablauf und stellen Sie sicher, dass der Eintragungsantrag korrekt eingereicht wird.
- Pflichten nach dem Kauf terminieren. Behalten Sie Steuererklärungen, Jahressteuer, Nebenkosten, Hausverwaltung, Versicherung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und eine etwaige Anmeldung der Vermietung im Blick.
Eine bekannte Marke am Wasser oder die Ankündigung eines großen Infrastrukturprojekts kann erklären, warum eine Gegend gerade Aufmerksamkeit auf sich zieht; unser Überblick über die Küstenentwicklung und Reiseführer zu Tivat und Porto Montenegro liefern diesen Hintergrund. Eine Bestätigung für Verkäufer, Bauträger, Fertigstellungstermin oder Rendite sind sie nicht.
Warnzeichen, die auch ein EU-Beitritt nicht entkräftet
- Druck, zu zahlen, bevor Ihnen der aktuelle Grundbuchauszug und der Vertragsentwurf vorliegen.
- Verkäufername, Eigentumsanteil, Wohnfläche oder Parzelle stimmen nicht mit dem Register überein.
- „Legalisierung läuft“ – ohne Aktenzeichen, ohne eingereichte Unterlagen und ohne unabhängige Einschätzung der Erfolgsaussichten.
- Meerblick, Stellplatz, Garten oder Wegerechte, die nur im Verkaufsprospekt auftauchen.
- Die Zusicherung, dass Notar, Makler oder Anwalt des Bauträgers eine eigene anwaltliche Beratung überflüssig machen.
- Garantien für Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Mietrendite, Wiederverkauf oder Wertzuwachs bis 2028.
- Aufforderungen zur Zahlung in bar, in Kryptowährung oder an Dritte, ohne dokumentierte Mittelherkunft und vertragliche Regelung.
- Ein vorgeschlagener Umweg um die Beschränkungen für ausländisches Eigentum, ohne schriftliche immobilien-, gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Ist der EU-Beitritt Montenegros für 2028 sicher?
Nein. Gemessen an den abgeschlossenen Verhandlungskapiteln ist Montenegro derzeit der am weitesten fortgeschrittene Kandidat, doch 2028 ist kein ratifiziertes Beitrittsdatum. Verhandlungen, einstimmige Zustimmung und Ratifizierung stehen noch aus.
Steigen die Immobilienpreise mit dem EU-Beitritt automatisch?
Nein. Preise hängen von Angebot, Kreditvergabe, Einkommen, Infrastruktur, Regulierung, Nachfrage, Objektqualität und der globalen Lage ab. Beitrittserwartungen können in den Angebotspreisen längst enthalten sein. Eine verlässliche Formel für einen „Beitrittsaufschlag“ gibt es nicht.
Dürfen Ausländer jede Wohnung und jedes Haus kaufen?
Viele dürfen das, aber nicht jede Immobilie kommt infrage. Das Gesetz beschränkt bestimmte Grundstücks-, Schutz- und geografische Kategorien. Parzelle und Einheit müssen genau eingeordnet, geprüft und mit dem vorgesehenen Käufer abgeglichen werden.
Sichert ein Immobilienkauf den befristeten Aufenthalt?
Nein. Immobilieneigentum kann nach der geltenden Verwaltungspraxis einen gesonderten Antrag stützen. Die allgemeinen Voraussetzungen und eine behördliche Entscheidung bleiben davon unberührt, und der Aufenthaltstitel begründet weder automatisch ein Recht auf Arbeit noch Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft.
Gibt es für den Aufenthaltstitel eine Mindestsumme von 150.000 € oder 200.000 €?
Geltendes Recht sind 150.000 € für die meisten Antragsteller, bemessen an der Steuerbemessungsgrundlage der örtlichen Grunderwerbsteuer. EU-Bürger und ihre Familienangehörigen sowie Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind von diesem Wertnachweis befreit. Eine gesondert vorgeschlagene Anhebung auf 200.000 € wurde zurückgezogen. Prüfen Sie bei Antragstellung die aktuelle Rechtslage und die Praxis des MUP.
Entfällt mit dem Euro in Montenegro jedes Währungsrisiko?
Nein. Bei einem in Euro bepreisten Geschäft entfällt zwar die Umrechnung in eine Landeswährung, doch wer nicht in Euro rechnet, trägt weiterhin ein Wechselkursrisiko. Zudem verwendet Montenegro den Euro, ohne dem Euroraum formal anzugehören.
Was sollte vor einer Reservierungszahlung geschehen sein?
Mindestens dies: die eingetragene Immobilie und den Verkäufer identifizieren, einen aktuellen Grundbuchauszug einholen, eine unabhängige Rechtsberatung beauftragen, den Vertragsentwurf prüfen und die Zahlung für den Fall rückzahlbar stellen, dass bestimmte rechtliche Prüfungen negativ ausfallen.
Quellen
- Rat der EU – Stand der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro
- Rat der EU – Wie die Erweiterung funktioniert
- Europäische Zentralbank – Euro-Verwendung und Mitgliedschaft im Euroraum
- Rat der EU – Beitritt zum Euroraum
- EUR-Lex – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU–Montenegro, einschließlich Artikel 61 Absatz 3
- Notarkammer – Gesetz über Eigentumsverhältnisse
- Parlament – Immobiliennovelle 2025 für EU-Personen
- Investitionsagentur Montenegro – offizieller Branchenleitfaden
- Regierung von Montenegro – Überblick zum befristeten Aufenthalt
- Parlament – verabschiedete Novellen zum Ausländergesetz 2026
- Parlament – Rücknahme der vorgeschlagenen Novellen zu 200.000 €
- Amtsblatt – Novellen zum Ausländergesetz 2026
- Steuerverwaltung – Sätze der Grunderwerbsteuer
- Regierung von Montenegro – Gesetz über die Immobiliensteuer
- Katasterverwaltung – elektronische Grundbuchauszüge




